Burgenland: Leitbild für die Region Neusiedler See – Parndorfer Platte vorgestellt 

vonRedaktion International
AUGUST 23, 2022

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice 

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LR Dorner: Ziele für ressourcenschonende Entwicklung möglich machen

Das neue Regionalentwicklungsprogramm („REP“) mit dem Titel „Gemeinsam mehr Horizont“, das als Leitbild für Gemeinden um den Neusiedler See und die Parndorfer Platte dient, wurde heute, 22. August 2022, von Landesrat Heinrich Dorner, dem Ruster Bürgermeister Gerold Stagl, und Peter Zinggl, Hauptreferatsleiter der Landesplanung, sowie Nina Svanda von der TU Wien vorgestellt. Die Grundsatzvereinbarung zu den Grundsätzen, Leitzielen und Leitgedanken dieses „REP“ wurde von den anwesenden BürgermeisterInnen aus der Region im Kremayrhaus in Rust unterzeichnet.

Das Land Burgenland hat 2022 erstmals „Regionale Entwicklungsprogramme“ nach dem Burgenländischen Raumplanungsgesetz beauftragt. Die „REP“ werden in Verordnungen der Landesregierung verankert und legen Maßnahmen und Ziele fest, um Entwicklungen in den einzelnen Regionen zu forcieren. Die „REP“ zeigen Potentiale auf und enthalten Grundsätze der örtlichen Raumplanung, die für die Gemeinden bei ihren künftigen Planungen und Entwicklungen bindend sind.

Die vier „REP“-Regionen des Landes

- Region „Nord 1“: Neusiedler See – Parndorfer Platte (Bez. Neusiedl am See und die Gemeinden am Westufer des Neusiedler Sees im Bez. Eisenstadt)
- Region „Nord 2“: Eisenstadt-Mattersburg (Teile des Bez. Eisenstadt und Bez. Mattersburg)
- Region Mittelburgenland (Bez. Oberpullendorf)
- Region Südburgenland (Bez. Oberwart, Bez. Güssing und Bez. Jennersdorf).

Die Einteilung des Burgenlandes in vier Regionen sowie die Festlegung der Inhalte der „REP“ erfolgte in Kooperation mit der Technischen Universität Wien – Institut für Raumplanung, Forschungsbereich Regionalplanung und Regionalentwicklung. Das neu eingerichtete Referat „Überörtliche Raumplanung“ bearbeitet die Planungen im Amt der Bgld. Landesregierung. Der Erstellungsprozess „Regionales Entwicklungsprogramm Neusiedler See – Parndorfer Platte“ wurde von der Technischen Universität Wien wissenschaftlich begleitet.

Neue und innovative Möglichkeiten für die Region

In der Region Nord 1, die eine Fläche von 1.245 km² umfasst, liegen 33 Gemeinden mit über 72.000 EinwohnerInnen und 37.097 Haushalten. In der Region liegt der Tourismus-Hotspot Neusiedler See, es gibt die höchste Dichte an Ferienunterkünften im Burgenland sowie eine sehr intensive landwirtschaftliche Nutzung des Bodens. 55 Prozent der Fläche stehen unter einem Naturschutztitel, die Region ist von einem hohen Bevölkerungswachstum geprägt und auch Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien.

Neue und innovative Möglichkeiten für die Zukunft der Regionen und schließlich für die Gemeinden mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern werden in den „REP“ dargestellt. Besonderes Augenmerk in Zeiten des Klimawandels und der allgemeinen Problematik der Bodenversiegelung wird auf eine ressourcenschonende Raumplanung gelegt. Gleichzeitig soll es eine Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort geben und eine leistbare Wohnpolitik.

Bei der Erstellung des Regionalen Entwicklungsprogramms unterstützte eine Projektsteuerungsgruppe, die mit RegionenvertreterInnen besetzt war, das Referat „Überörtliche Raumplanung“. Mitglieder in dieser Projektsteuerungsgruppe waren der Gemeindevertreterverband, der Gemeindebund, der Städtebund, einige BürgermeisterInnen und die Technische Universität Wien.

Mitwirkung der Gemeinden

Wichtiger Bestandteil der Entwicklung des „REP“ war Bürgerbeteiligung: Von 10. Oktober 2020 bis 11. Dezember 2020 fand eine Online-Umfrage in der Region statt. Zusätzlich zu den Ergebnissen der Online-Befragung gab es mit allen Gemeinden individuelle Gesprächsrunden zur Detailabstimmung der Planungen. Pilotgemeinde in diesem Ausarbeitungsverfahren war Podersdorf am See mit Bürgermeisterin Michaela Wohlfahrt, welche als erstes die Grundsätze des Regionalentwicklungsprogramms in konkrete überörtliche Planungen der Gemeinde übernommen hat.

Der für Raumplanung zuständige Landesrat Heinrich Dorner sagte, der Grundgedanke bei der Ausarbeitung des Regionalentwicklungsprogramms war in erster Linie, Ziele zu definieren und nicht Entwicklungen zu verhindern. In der Zeit des Klimawandels sei wesentlich, ressourcenschonend mit den vorhandenen Flächen umzugehen und Ziele einer ressourcenschonenden Entwicklung in den Regionen möglich zu machen. Das Land Burgenland verpflichte sich mit den Verordnungen zu den „REP“, die vorliegenden Programme umzusetzen und ein Miteinander mit den Kommunen mit ihren örtlichen Entwicklungskonzepten hervorzustreichen. Der gesamte Ausarbeitungsprozess des „REP – Nord 1“ wäre ohne Mitwirkung und ohne das Bekenntnis der BürgermeisterInnen und GemeindevertreterInnen nicht möglich gewesen. Es wurde mit dem neuen Regionalentwicklungsprogramm ein überörtliches Leitbild für die nächsten zehn Jahre geschaffen. Die 33 Gemeinden der Regionen bekennen sich in einer Absichtserklärung zum „REP“.

Peter Zinggl, Leiter des Hauptreferates Landesplanung, betonte, Landschaftsschutz, Ortsbildcharakter, landwirtschaftliche Vorrangzonen oder Tourismus seien bei der Leitbilderstellung wichtige Themen gewesen. Im Bereich der interkommunalen Betriebsgebiete sei das Burgenland in Österreich Vorreiter. Gemeinden können künftig Betriebsgebiete mit einer Größe von 1 ½ Hektar eigenständig genehmigen, bei größeren Flächen müsse das Land eingebunden werden. Die Bestimmungen, wie beispielsweise für Freiraumzonen, in denen es keine Bebauung geben darf, werden rechtsverbindlich in der neuen Verordnung festgesetzt. Der Entwurf der Verordnung des „REP“ für die Region „Nord 1“ sei seit 9. August 2022 in öffentlicher Auflage. Noch bis 9. November 2022 könnten BürgerInnen Stellungnahmen zum Regionalentwicklungsprogramm Neusiedler See - Parndorfer Platte einbringen.

DIin Dr.in Nina Svanda von der TU Wien, die den Ausarbeitungsprozess des „REP“ wissenschaftlich begleitete, lobte den zügigen Umsetzungsprozess bei der Entwicklung des „REP“. Der Titel „Gemeinsam mehr Horizont“ drücke sehr gut aus, was Land Burgenland und Gemeinden wollen. Das Entwicklungsprogramm und die festgelegten Ziele seien ein wichtiger Beitrag zur Raumordnung, dem Erhalt von Lebensqualität und Natur. Komplexe Herausforderungen machen die regionale Zusammenarbeit bei Planungen immer wichtiger, diese Ebene werde mit dem Leitbild gestärkt, so Svanda. Im „Entwicklungsprogramm für die Region Neusiedler See - Parndorfer Platte“ habe man sich auf vier Kernpunkte geeinigt, die auch in der vorliegenden Verordnung der Burgenländischen Landesregierung inkludiert seien.

Der Bürgermeister der Freistadt Rust, Gerold Stagl, der auch der Projektsteuerungsgruppe angehörte, erklärte, das Regionale Entwicklungsprogramm lege den künftigen Rahmen für Gemeinden fest, wie diese sich weiterentwickeln könnten. So seien die Definitionen von Siedlungs- und Tourismusgebieten für die Gemeinden von Bedeutung wie auch der umsichtige Umgang mit Bodenversiegelung. Wichtig war das gemeinsame Vorgehen bei der Ausarbeitung und die starke Einbindung der Gemeinden in den zahlreichen Gesprächsrunden.

Kernpunkte des „REP“

1. Überörtliche Siedlungsgrenzen:

Sie dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zum Schutz sensibler Landschaftsteile, des Erholungswertes der Landschaft und einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

2. Landwirtschaftliche Vorrangzonen:
Durch die Ausweisung von Landwirtschaftlichen Vorrangzonen im „REP“ werden die besten als Landwirtschaft genutzten Böden in der Region Neusiedler See – Parndorfer Platte vor Verbauung geschützt. Das ist ein wichtiger Beitrag, um die Versorgungssicherheit des Landes mit landwirtschaftlichen Produkten weiterhin sicherzustellen bzw. um den Verbrauch von guten Böden weiter wirksam zu reduzieren.

3. Interkommunale. Betriebsgebiete:
Das „REP“ setzt den Rahmen für eine zukünftige geordnete wirtschaftliche Entwicklung an den bestgeeigneten Standorten der Region.

4. Freiraumzonen:
Diese haben aufgrund natur- oder landschaftsschutzfachlicher Kriterien einen besonderen Naherholungswert oder aufgrund sonstiger schützenwerter Güter ein außerordentliches Potenzial. In Freiraumzonen sind Baulandwidmungen nicht zulässig.

Quelle: Land Burgenland

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